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Mobilitätsgarantie

Bei Verspätungen flexibel umsteigen

Seit Juni 2002 bietet der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr allen VRR-Ticketinhabern die Mobilitätsgarantie an. Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind Fälle "höherer Gewalt") und es keine alternative Verkehrslinie gibt, kann man sich ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die Fahrkarte dazu kann man auch noch im Zug lösen. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu den Höchstgrenzen erstattet: 30 € für BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer, alle anderen Ticket-Inhaber bekommen maximal 15 € zurück. Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit noch nicht gewährleistet werden.

Erstattungsantrag zur Mobilitätsgarantie

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Überleitungsregelung für alte Tickets

Für die Überleitung von Tickets nach Tarifstand 1. August 2008 gelten ab 1. August 2009 folgende Regelungen:

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