Achtung !!! Achtung !!! Achtung !!! Achtung !!! Achtung !!! Achtung

Der Landesumweltminister Remmel hat bereits im Dezember 2011 angekündigt, dass im Januar 2012 ein Gesetzentwurf zur Änderung des § 61a LWG NRW vorgelegt werden soll (Drucksache 15/3769). In diesem Zusammenhang ist auch der Erlass einer Rechtsverordnung vorgesehen, mit der in allen Punkten Klarheit geschaffen werden soll. Diese Rechtsverordnung soll mit Zustimmung des Landtages erlassen werden.


Unabhängig von der Ankündigung des Landesumweltministers haben die Fraktionen der CDU und die der FDP bereits am 19.12.2011 einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drucksache 15/3563) vorgelegt.


Die Stadt Mönchengladbach geht davon aus, dass der § 61 a LWG überarbeitet wird. Da derzeit jedoch nicht abzusehen ist, in welche Richtung die angekündigten Regelungen verlaufen, rät die Stadt allen Eigentümern, die Änderungen auf Landesebene abzuwarten.

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Die Abteilung Grundstücksentwässerung befasst sich vorwiegend mit der Überwachung von Indirekteinleitern. Dazu gehört u. a. die Prüfung von Entwässerungsanträgen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren, die Beratung von Planern, Architekten und Bauherrn bei der Abwasserbeseitigung, entwässerungstechnische Stellungnahmen für Behörden, die Fortschreibung eines Indirekteinleiterkatasters, die Ermittlung und Überprüfung von Kanalbenutzungsgebühren  / Abwasserverluste, sowie die Überwachung von Indirekteinleitern durch Abwasseruntersuchungen (Abwasserlabor). 

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