Standrohrvermietung

Wenn Sie eine Baustelle oder eine Veranstaltung mit Trinkwasser versorgen müssen, benötigen Sie ein Standrohr. Das Standrohr wird auf einen Hydranten montiert und ermöglicht Ihnen somit, Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der NVV AG zu entnehmen (Hydranten sind im Netz fest eingebaute Entnahmestellen). Am Standrohr sind ein oder mehrere Zapfhähne mit einer Sicherungseinrichtung angebracht. Diese verhindert, dass Wasser aus Ihrer Anlage zurück ins das Versorgungsnetz strömen kann.

Sie als Standrohrmieter sind neben der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auch für die ordnungsgemäße Installation des Verteilungsnetzes ab dem Standrohr zuständig. Hierzu verweisen wir auf das Infoblatt im Downloadbereich (siehe unten) und auf die gesetzlichen Vorgaben wie STVO oder RSA.

Zur Absicherung des Aufstellbereiches des Standrohres haben Sie die Möglichkeit, entsprechendes Absperrmaterial bei der NVV AG auszuleihen.
     
Nicht jeder Hydrant im Versorgungsnetz ist für die Montage eines Standrohres geeignet. Teilen Sie unserem Standrohrservice-Team bitte mit, wo Sie das Standrohr einsetzen möchten. Sie erhalten dann einen Plan, worauf ein geeigneter Hydrant gekennzeichnet ist.

Voraussetzungen
Die Ausgabe eines Standrohres ist an folgende Voraussetzungen geknüpft, auf deren Erfüllung wir bestehen müssen:

- Zahlung der Sicherheitssumme von  500,- EUR mit  EC-Karte mit PIN Nummer, Bar, Verrechnungsscheck
- Bauherrenhaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung


Benutzungsentgelte
Für die Nutzung des Standrohres und die Entnahme von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der NVV AG sind Entgelte zu zahlen:

Standrohr ohne Absicherungsmaterial:

Je angefangener Kalendertag 1,00 EUR; mindestens jedoch 15,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Standrohr mit Absicherungsmaterial:

Je angefangener Kalendertag 1,30 EUR; mindestens jedoch 19,50 EUR  zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer

Die entnommene Wassermenge ist mit dem jeweils gültigen Wasserpreis gemäß AVB Wasser V zu vergüten. Weitere Hinweise zum Standrohrmiet- und Trinkwasserlieferungs-vertrag finden Sie im Downloadbereich (siehe unten).


Standrohrausgabe
Unser Standrohrservice-Team steht Ihnen unter der 0 21 66 / 6 88-38 09 bzw. -38 07  oder standrohr@nvv-ag.de zur Verfügung. Die Standrohrausgabe bzw. Rückgabe erfolgt auf der Voltastraße 2, in Mönchengladbach, zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Befüllung von Schwimmbecken oder Gartenteichen keine Standrohre ausgeben!

Standrohrmiet- und Trinkwasserlieferungsvertrag

Download

Infoblatt Gesundheitsamt

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Standrohrausgabestelle

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InfoLine

0 18 01 / 688 688


Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
0 18 01 / 688 787

Störung Erdgas
0 18 01 / 688 427

Störung Trinkwasser
0 18 01 / 688 444

Störung Abwasser
0 18 01 / 688 426

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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