Ist Ihr Hausanschluß dicht?

Bis spätestens zum 31. Dezember 2015 müssen alle Hauseigentümer die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen erstmals nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten abweichende Fristen.

Auf Grund der schwierigen Materie haben sich erst wenige Grundstückeigentümer mit der Thematik auseinandergesetzt oder gar eine Dichtheitsprüfung in Auftrag gegeben.

Die hohen Anforderungen an die ausführenden Unternehmen sind in der Verwaltungsvorschrift zum §61a LWG definiert und standardisiert, um so die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Nur Firmen, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen zukünftig Dichtheitsprüfungen im Stadtgebiet  ausführen. Die Sachkunde ist gegenüber den Industrie- und Handelskammern in NRW, den Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags oder der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen nachzuweisen. Diese unabhängigen Stellen führen selbständig Listen über Sachkundige, die zu einer landesweiten Liste zusammengeführt sind.

Fahrplan für die Dichtheitsprüfung

Ansprechpartner

Die zuständigen Ansprechpartner stehen Hauseigentümer bei der Dichtheitsprüfung ihrer Abwasseranlagen zur Seite.

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Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
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Störung Abwasser
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(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) ist am 12.11.2010 in Kraft getreten. Nach Maßgabe dieses Gesetzes sind wir verpflichtet,  unsere Endkunden mindestens einmal jährlich über Effizienzmaßnahmen unterrichten.

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