Lageplan kontinuierlich fortschreiben

Der Neubau eines Hauses oder die Sanierung eröffnen die Chance, die gesamte Abwasseranlage genau zu dokumentieren. Dazu gehören: die Lage einschließlich der Tiefe, die Leitungsführung, die Zugangsmöglichkeiten, das Material und die Nennweiten, die vorhandenen Anschlüsse der Entwässerungsgegenstände sowie Brunnen, Zisternen und Drainagen. Die Informationen lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt leicht nachvollziehen, was Zeit und somit Kosten spart.

Zur Dokumentation eignet sich am besten ein Lageplan (Bestandsplan), der kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert wird. Jede Änderung oder Erweiterung der Abwasseranlage sollte hier festgehalten werden. Eine sinnvolle Ergänzung zum Lageplan sind Fotos von der nicht verfüllten Baugrube und von noch nicht verputzten und eingerichteten Räumen, in denen sich die Zugänglichkeiten zur Abwasseranlage befinden.

Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung muss in dem für Mönchengladbach verbindlich vorgeschriebenen Bescheinigungsvordruck eingetragen werden.

Die Bescheinigung hat folgende Angaben gemäß Satzung aufzuweisen:

1. Lageplan mit einer Darstellung des Prüfobjektes (Straße, Hausnummer, Gebäudebezeichnung bei mehreren Gebäuden auf einem Grundstück, Darstellung der gesamten Abwasserleitungen mit eindeutiger Kennzeichnung der geprüften Leitungsbestandteile und deren Dimensionen (Längen und Nennweiten),

2. Angabe der Prüfverfahren und Prüfmethoden (TV-Untersuchung, Wasser, Luft mit Angabe der beaufschlagten Drucks) und Angabe des angewandten technischen Regelwerks,

3. Beschreibung der Ergebnisse der Prüfung (bei der TV-Inspektion/durch Inaugenscheinnahme erkannte Schäden, festgestellter Wasserverlust bzw. Druckänderungen usw.) mit folgendem Inhalt:

a) Bestätigung, dass ein ordnungsgemäßer Anschluss vorliegt (kein Drainagewasseranschluss an den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal oder sonstiger Fehlanschluss, z.B. Niederschlagswasser wird dem Schmutzwasserkanal zugeführt bzw. Schmutzwasser wird in den Regenwasserkanal eingeleitet),

b) Endergebnis der Prüfung der Leitung (dicht/undicht) - wenn vorhanden, ist ein EDV-gestütztes Prüfprotokoll beizulegen -,

c) bei einer Untersuchung mit TV-Kamera sind ein Video, eine CD-ROM oder eine DVD zu fertigen.

4. Datum der Prüfung,

5. Unterschrift des Sachkundigen, der die Prüfung durchgeführt hat.

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