Sachkundige

Private Abwasserleitungen müssen in Intervallen von maximal 20 Jahren auf ihre Dichtheit überprüft werden. Abwasserleitungen in Neubauten sogar direkt nach der Verlegung.

Die ausführenden Unternehmen müssen die Anforderungen gemäß der Verwaltungsvorschrift zum § 61a Landeswassergesetz erfüllen. Die Industrie- und Handelskammern in NRW, die Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags oder die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen führen selbständig Listen über Sachkundige. Diese Listen werden zu einer landesweiten Liste  zusammengeführt und den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bei Fragen sollen Sie hierzu Rücksprache mit der Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach nehmen.

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Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
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Störung Erdgas
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Störung Trinkwasser
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Störung Abwasser
0 18 01 / 688 426

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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Energiedienstleistungsgesetz

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) ist am 12.11.2010 in Kraft getreten. Nach Maßgabe dieses Gesetzes sind wir verpflichtet,  unsere Endkunden mindestens einmal jährlich über Effizienzmaßnahmen unterrichten.

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