Welche Leitungen müssen auf Dichtheit geprüft werden?
Die Grund-, Hausanschluss- und Grundstücksanschlussleitungen durch die Schmutzwasser oder Mischwasser fließt müssen auf Dichtheit überprüft werden. Unter Grundleitungen versteht man im Allgemeinen die unterhalb der Bodenplatte des Gebäudes verlegten Leitungen. In Mönchengladbach gehört auch die Grundstücksanschlussleitung gemäß § 1 Absatz 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Mönchengladbach dem Grundstückseigentümer. Das bedeutet, dass der komplette Kanalanschluss auf Dichtheit überprüft werden muss und nicht nur die Leitungen die auf dem Grundstück liegen.
Weiterhin muss auch für die Leitungen zu privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben die Dichtheit nachgewiesen werden.
Darstellung der Zuständigkeiten
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