Gebühren gemäß Kanalbenutzungsgebührenordnung
§ 6 Gebührensätze
(1) Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt jährlich ab 1. Januar 2012
1. bei Inanspruchnahme der Schmutzwasserentwässerung je Kubikmeter Frischwasser (öffentliche Wasserversorgung und Eigenförderung)
a) 2,11 EUR für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
b) 3,08 EUR für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen.
2. bei Inanspruchnahme der Regenwasserentwässerung
a) für Niederschlagswasser je angefangenen Quadratmeter bebauter und befestigter Fläche, von der Regenwasser dem Kanal zugeführt wird,
aa) 1,47 EUR für Gebührenschuldner, die Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
bb) 1,71 EUR für Gebührenschuldner, die keine Beiträge unmittelbar an den Niersverband zahlen,
b) für unverschmutztes Kühlwasser je Kubikmeter 2,14 EUR.
(2) Werden die Abwasseranlagen zulässigerweise zum Ableiten von Grundwasser in Anspruch genommen, beträgt der Gebührensatz je Kubikmeter 0,59 EUR.
Gebühren gemäß Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Beseitigung des Klärschlamms aus Kleinkläranlagen
§ 12 Gebührenmaßstab, Gebührensatz
(1) Die Gebühr wird nach der Menge des Klärschlamms in Kubikmeter berechnet. Maßgeblich ist die beim Abpumpen an der Messeinrichtung des Spezialfahrzeugs angezeigte Menge Klärschlamm. Die bei der Abfuhr angezeigte Menge des abzufahrenden Klärschlamms ist von dem Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten zu bestätigen.
(2) Die Gebühr beträgt 53,52 EUR je angefangenen Kubikmeter Klärschlamm.



