Entwässerungsantrag/Entwässerungsgesuch

Zur Erwirkung einer Baugenehmigung seitens des Bauordnungsamtes sind der Antrag für die Herstellung von Kanalanschlussleitungen im Stadtgebiet, sowie Entwässerungspläne einzureichen.

Für die Darstellung der grundstücksbezogenen Abwasserableitung in die öffentlichen Abwasseranlagen benötigt der Kunde (Architekt, Planer etc.) stets die notwendigen Angaben über die vorhandenen Kanalleitungen. Dies sind die Lagen in der Straße (Platz), die Höhenlagen, das System (RW und SW bzw. MW), die Nennweiten, das Rohrmaterial, die Straßenhöhen (Straßenkronen - Rückstauebene), die Einlaßhöhen sowie die eventuelle Anschlußstelle (Stutzenmaß).

Nach Vorlage eines verbindlichen / amtlichen Lageplanes werden die v. g. Angaben in den Kanalanschlußplan eingetragen und dem Kunden vom zuständigen Bezirksmeister übersandt. Ebenfalls werden Angaben über die Einleitungsmengen und über die Nutzung und Verwertung von Niederschlagswasser (Versickerungsgebiete u. ä.) gemäß der städt. Entwässerungssatzung und unter Bezug auf § 51 a LWG gemacht. Die Ausgabe der Kanalanschlußpläne erfolgt durch Abteilung Grundstücksentwässerung.

Eine Auflistung der notwendigen Unterlagen sind im Merkblatt „Anforderungskatalog für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage“ zusammengefasst.

Sollte das Niederschlagswasser mittels Versickerung beseitigt werden ist dieses separat bei der Stadt Mönchengladbach Umweltschutzamt zu beantragen. Auch Regenwassernutzungsanlagen und Zisternen sind in die Entwässerungspläne einzutragen.

Der Kanalanschluss ist bei einer zugelassenen Tiefbaufirma laut Unternehmerliste durch den Eigentümer in Auftrag zu geben, sowie abzurechnen.

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Entwässerungsantrag für die Herstellung von Kanalanschlußleitungen im Stadtgebiet von Mönchengladbach

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Auflistung der zugelassenen Tiefbaufirmen

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