Kanalgrundstücks- und Hausanschluss
Hierbei handelt es sich um die Abwasserleitung von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur Grundstücksgrenze.
Im Stadtgebiet Mönchengladbach gehören diese Abwasserleitungen gemäß städtischer Entwässerungssatzung §1 (5) nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen.
Herstellung, Unterhaltung, Wartung, Reparatur und Erneuerung sind eigenverantwortlich durch den Eigentümer und zu dessen Kosten durchzuführen.
(§ 11 (3) der Entwässerungssatzung)
Im Stadtgebiet Mönchengladbach gehören diese Abwasserleitungen gemäß städtischer Entwässerungssatzung §1 (5) nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen.
Herstellung, Unterhaltung, Wartung, Reparatur und Erneuerung sind eigenverantwortlich durch den Eigentümer und zu dessen Kosten durchzuführen.
(§ 11 (3) der Entwässerungssatzung)


