Kanalgrundstücks- und Hausanschluss

Hierbei handelt es sich um die Abwasserleitung von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur Grundstücksgrenze.

Im Stadtgebiet Mönchengladbach gehören diese Abwasserleitungen gemäß städtischer Entwässerungssatzung §1 (5) nicht zu den öffentlichen Abwasseranlagen.

Herstellung, Unterhaltung, Wartung, Reparatur und Erneuerung sind eigenverantwortlich durch den Eigentümer und zu dessen Kosten durchzuführen.

(§ 11 (3) der Entwässerungssatzung)  

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0 18 01 / 688 688


Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
0 18 01 / 688 787

Störung Erdgas
0 18 01 / 688 427

Störung Trinkwasser
0 18 01 / 688 444

Störung Abwasser
0 18 01 / 688 426

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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