Regenwassernutzungsanlagen
In diese Anlagen sind geeichte private Zähleinrichtungen (Zwischenzähler) einzubauen, welche der NVV AG, Abt. 225/2 (Tel: 0 21 66 / 6 88-37 46), zwecks Registrierung bekannt zu geben sind. Bleibt der Überlauf der Nutzungsanlage an den öffentlichen Kanal angeschlossen (Anschluss- und Benutzungszwang), werden weiterhin Regenwassergebühren erhoben (gebührenrelevante Regenwasserfläche). Seit dem 01.01.2008 wird jedoch auf schriftlichen Antrag eine Reduzierung der Grundstücksfläche gewährt. 10 % der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, die an die Regenwassernutzungsanlage angeschlossen ist, bleiben bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Die Festlegungen und Vorgaben zur Gebührenreduzierung sind in der Kanalbenutzungsgebührenordnung nachzulesen.
Auf geeignete Rückstauschutzmaßnahmen ist zu achten. Bei Nutzungsanlagen die nur der Gartenbewässerung dienen brauchen keine zusätzlichen Zähleinrichtungen eingebaut werden. Diese Anlagen bleiben bei der Gebührenreduzierung unberücksichtigt.



