Abwassermenge
Als Abwassermenge bzw. Menge des abgefahrenen Inhalts aus nicht öffentlichen abflusslosen Abwassergruben gilt, die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Versorgungsanlagen innerhalb des Heranziehungsjahres tatsächlich zugeführte Wassermenge.
Die festgesetzte Abwassermenge kann auf Antrag bei der NVV um die nachweislich den Abwasseranlagen nicht zugeführten Menge (Abwasserverluste) vermindert werden.



