Abwasserbehandlungsanlage

Abwasserbehandlungsanlagen sind technische Einrichtungen, mit denen Abwasser (SW und RW) vor Einleitung in ein Gewässer bzw. in die Kanalisation behandelt wird. Zum einen um die grundwasser-/gewässerschutzrechtlichen Auflagen zum anderen um die entwässerungssatzungsrechtlichen Belange zu erfüllen. Alle Abwässer, die nicht den Grenzwerten der städtischen Entwässerungssatzung oder den in den Anhängen der Abwasserverordnung aufgeführten Schadstofffrachten entsprechen, müssen grundsätzlich einer Behandlung unterzogen werden. Schon eine Abwassertemperatur größer 35°C oder pH - Werten unter 6,5 oder über 10,0 bedürfen einer besonderen Behandlung. Bei Feststoffen in Abwässern (Stoffreste, Sande etc.) ist der Bau eines Absetzbeckens (Schlammfang) notwendig. Bei Überschreitung des Kohlenwasserstoffgrenzwertes ist vor Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage eine entsprechende Abscheideanlage (z.B. Benzinabscheider) einzubauen. Zu hohe Schwermetallwerte im Abwasser müssen durch den Bau einer entsprechenden Behandlungsanlage entfernt werden. Hier wird neben der Anschlussgenehmigung durch die NVV AG eine Genehmigung gemäß den §§ 58 Abs.2 (Bau und Betrieb) und 59 (Indirekteinleitung) LWG durch die Untere Wasserbehörde oder die Bezirksregierung erforderlich. Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne des LWG und WHG werden durch die Untere Wasserbehörde oder die Bezirksregierung genehmigt und überwacht. Die Überwachung kann im Einzelfall nach Abstimmung mit der Untere Wasserbehörde durch das Abwasserlabor erfolgen. Die Genehmigung und der Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen sind im LWG geregelt. Genehmigungsbehörde ist die Stadt Mönchengladbach Dezernat II Fachbereich 64 (Umweltschutz und Entsorgung) oder die Bezirksregierung.

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