wasserrechtliche Erlaubnisse
Diese Erlaubnisse werden durch die Stadt Mönchengladbach Fachbereich 64 (Umweltschutz und Entsorgung) erteilt, wenn Abwässer in ein Gewässer bzw. in den Untergrund eingeleitet werden.
Dies gilt sowohl bei gereinigtem Schmutzwasser (Kleinkläranlage), als auch bei der Versickerung von Regenwasser (z.B. Mulden-Rigolen-Versickerung, etc.).
Zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis...
Dies gilt sowohl bei gereinigtem Schmutzwasser (Kleinkläranlage), als auch bei der Versickerung von Regenwasser (z.B. Mulden-Rigolen-Versickerung, etc.).
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