Versickerung

Die Versickerung ist durch eine wasserrrechtliche Erlaubnis beim Umweltschutzamt zu beantragen.
Arten der Versickerung sind: Muldenversickerung, Rigolen- Rohrrigolenversickerung, Schachtversickerung
Die Stadt Mönchengladbach ist in Anschlusszwanggebiete (Niederschlagswasser muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden), sowie Versickerungsgebiete nach Satzungsanhang (Niederschlagswasser muss versickert werden) aufgeteilt. Bei Anschlusszwang besteht die Möglichkeit zur Erwirkung einer Befreiung vom selbigen. Hierzu ist ein Antrag auf Befreiung vom Kanalanschluss- und Benutzungszwang zu stellen. Dieser ist bei der NEW AG Abt. Grundstücksentwässerung einzureichen. Dort wird er geprüft und an das Umweltschutzamt zur Entscheidung und Benachrichtigung des Antragstellers weitergeleitet. Die Arten der Versickerung, sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird durch das Umweltschutzamt vergeben, bzw. ausgesprochen.

zurück

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Download

Kostenlose InfoLine

0800 / 688 688 1

Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
0 18 01 / 688 787

Störung Erdgas
0 18 01 / 688 427

Störung Trinkwasser
0 18 01 / 688 444

Störung Abwasser
0 18 01 / 688 426

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

NEW Infowelt Energieeffizienz

Infowelt Energie

Energiedienstleistungsgesetz

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) ist am 12.11.2010 in Kraft getreten. Nach Maßgabe dieses Gesetzes sind wir verpflichtet,  unsere Endkunden mindestens einmal jährlich über Effizienzmaßnahmen unterrichten.

weiter

SUCHE

NEW aktuell Online

zur Online Kundenzeitung

NEW Card

Viele Vorteile in der Tasche! Bestellen Sie jetzt die NEW Card und sparen Sie Bares.

weitere Informationen

Aktuelle Wetterdaten für Mönchengladbach

Erfahren Sie hier die aktuellen Wetterdaten für Mönchengladbach

hydrologische Station Rheindahlen