Versickerung
Die Versickerung ist durch eine wasserrrechtliche Erlaubnis beim Umweltschutzamt zu beantragen.
Arten der Versickerung sind: Muldenversickerung, Rigolen- Rohrrigolenversickerung, Schachtversickerung
Die Stadt Mönchengladbach ist in Anschlusszwanggebiete (Niederschlagswasser muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden), sowie Versickerungsgebiete nach Satzungsanhang (Niederschlagswasser muss versickert werden) aufgeteilt. Bei Anschlusszwang besteht die Möglichkeit zur Erwirkung einer Befreiung vom selbigen. Hierzu ist ein Antrag auf Befreiung vom Kanalanschluss- und Benutzungszwang zu stellen. Dieser ist bei der NVV AG Abt. Grundstücksentwässerung einzureichen. Dort wird er geprüft und an das Umweltschutzamt zur Entscheidung und Benachrichtigung des Antragstellers weitergeleitet. Die Arten der Versickerung, sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird durch das Umweltschutzamt vergeben, bzw. ausgesprochen.
Arten der Versickerung sind: Muldenversickerung, Rigolen- Rohrrigolenversickerung, Schachtversickerung
Die Stadt Mönchengladbach ist in Anschlusszwanggebiete (Niederschlagswasser muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden), sowie Versickerungsgebiete nach Satzungsanhang (Niederschlagswasser muss versickert werden) aufgeteilt. Bei Anschlusszwang besteht die Möglichkeit zur Erwirkung einer Befreiung vom selbigen. Hierzu ist ein Antrag auf Befreiung vom Kanalanschluss- und Benutzungszwang zu stellen. Dieser ist bei der NVV AG Abt. Grundstücksentwässerung einzureichen. Dort wird er geprüft und an das Umweltschutzamt zur Entscheidung und Benachrichtigung des Antragstellers weitergeleitet. Die Arten der Versickerung, sowie die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird durch das Umweltschutzamt vergeben, bzw. ausgesprochen.


