Energiedienstleistungsgesetz
Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) ist am 12.11.2010 in Kraft getreten. Nach Maßgabe dieses Gesetzes sind wir verpflichtet, unsere Endkunden mindestens einmal jährlich über Effizienzmaßnahmen unterrichten.
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